Gürtelprüfungen
Allgemeines
Im Deutschen Karateverband (DKV) gibt es neun Schülergrade (Kyu), die absteigend von 9 nach 1 nummeriert werden, sowie zehn Meistergrade (Dan), die aufsteigend nummeriert werden. Um Schüler besser zuordnen zu können und als zusätzliche Motivation, tragen diese bunte Gürtel in weiß, weiß-gelb, gelb, orange, grün, blau und braun. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können nach dem Gelbgurt Zwischenprüfungen durchgeführt werden, für die es Gürtel mit einem farbigen Streifen gibt (z.B. gelb-orange).
Das Schülergraduierungssystem ist ein langfristiger Trainingsplan, um sich die Grundlagen anzueignen. Das Prüfungsprogramm ist Bestandteil unseres Trainings. Die Teilnahme an Prüfungen ist freiwillig, fördert aber die Motivation und Weiterentwicklung eines Karateka.
Die Vorbereitungszeit ist individuell, aber für Kyu unter 14 Jahren wird in der Regel eine Mindestvorbereitungszeit von 5 Monaten mit 2 Trainings pro Woche angesetzt, ab 14 Jahren mindestens 3 Monate mit 2 Trainings pro Woche.
Kyu-Prüfungen im Verein
Wir bereiten unsere Karateschüler passend auf Prüfungen vor, so dass alle Inhalte und Formalitäten bei vereinsinternen Prüfungen berücksichtigt werden.
Zur Prüfung muss der Karatepass mit gültiger Jahresmarke mitgebracht werden!
Kosten: 13 Euro für Prüfungsmarke, Urkunde und Eintragung beim Dachverband (extern ggf. zzgl. einer angemessenen Gebühr für den Ausrichterverein der Prüfung). Für Zwischenprüfungen gilt dies nicht, weil die Prüfungsmarke entfällt.
Der neue Gürtel kann selbst besorgt oder über den Verein organisiert werden (Vereinsrabatt, Sammelbestellung, Weitergabe von Gürteln).
Sonderfälle
Karateka, die aus einer anderen Stilrichtung des DKV kommen oder längere Zeit Pause gemacht haben, können und sollen einfach ihren Gürtel weitertragen.
Nur wenige Stile im DKV sind so speziell, dass ihre Graduierung nicht übernommen wird. Details nennt die Verfahrensordnung des DKV (s.u.).
Einstufungen aus anderen Systemen und Verbänden
Karateka, die außerhalb des DKV Karate gelernt haben (andere Länder, andere Verbände) und nun Mitglied im DKV werden, können ihre Graduierung einfach anerkannt bekommen. Je mehr Informationen wir von euch bekommen können, desto besser. Insbesondere Urkunden sind sehr hilfreich.
Bitte sprecht unsere Prüfer zu dem Thema an, um Details zu klären.
Prüfungswesen im DKV
Da Prüfungen auch auf Lehrgängen angeboten werden und weil auch Dan-Prüfungen extern durchgeführt werden, ist es wichtig, das Prüfungswesen im DKV zu kennen.
Voraussetzungen und formaler Ablauf von Karateprüfungen sind in der Verfahrensordnung des DKV beschrieben, während die Prüfungsinhalte durch Prüfungsordnungen vorgegeben werden. Auf beide Dokumente wird im folgenden eingegangen.
Zusätzlich ist Kommunikation das wichtigste Mittel: nehmt rechtzeitig Kontakt zu Prüfern und Trainern auf und besprecht die nächste Prüfung miteinander. Besucht auch ein Training, einen Lehrgang, eine Prüfung als Zuschauer, um einen Eindruck zu gewinnen.
Verfahrensordnung
Die Verfahrensordnung (VO) beschreibt unter anderem alle Mindestvorbereitungszeiten, die Möglichkeit zur gleichzeitigen Weiß- und Gelbgurtprüfung, sowie Zwischenprüfungen für Kinder vor einem Wechsel zur nächsten Farbe und Voraussetzungen für Dan-Prüfungen.
Wer in Eigeninitiative zu externen Prüfungen fährt, sollte auch Prüferlizenzen verstehen, die in der VO dokumentiert sind: Die C-Lizenz erlaubt einem Prüfer, alle Schülergrade vor den Braungurten zu prüfen. Ab der B-Lizenz dürfen auch Braungurte geprüft werden und ab der A-Lizenz dürfen auch Dan-Prüfungen abgenommen werden.
Formalitäten für Dan-Prüfungen
Die VO beschreibt, dass im Alter von 12-15 ein Junior-Dan möglich ist. Das Mindestalter für den 1. Dan liegt bei 16 Jahren, für den 2. Dan bei 18 Jahren.
Die Vorbereitungszeiten (mit durchgehenden Jahresmarken) betragen jeweils die angestrebte Dan-Graduierung in Jahren (bis zu einem Maximum von 5 Jahren). Für den 1. Dan also ein Jahr seit dem 1. Kyu. Die Vorbereitungszeit darf jedoch um 7 Tage unterschritten werden.
Für den 1. Dan ist zusätzlich die Teilnahme an einem der sogenannten Dananwärter:innen-Lehrgänge erforderlich. Dabei handelt es sich entweder um einen speziellen Kampfrichterlehrgang, oder um einen Lehrgang zum Thema Notwehrrecht. Diese sind zwei Jahre gültig, kosten 20 Euro und finden mehrmals im Jahr statt, z.B. auf dem Trainer:innen-Meeting im Januar, aber auch als eigene Termine, die im Lehr- und Bildungsplan des KDNW zu finden sind.
Dan-Prüfungen werden mehrere Monate im Voraus im Terminkalender des DKV angekündigt. Stellt sicher, dass ihr im Verein in der gewünschten Stilrichtung gemeldet seid, in der ihr die nächste Prüfung absolvieren wollt. Erinnerung: Schaut euch Lehrgänge der A-Prüfer an und nehmt rechtzeitig Kontakt auf, besprecht die Prüfung mit ihnen. Vielleicht bekommt ihr sogar Vorbereitungstraining von ihnen angeboten. Lasst euch Feedback geben, meldet euch dann erst an.
Die Anmeldung zu einer Prüfung muss vom Prüfling selbst und rechtzeitig online durchgeführt werden. Der DKV bietet eine Informationsseite zu Dan-Prüfungen an, auf der das Formular verlinkt ist. Für das Formular braucht ihr euren DKV-Pass, um das Datum der letzten Prüfung einzugeben und die DKV-Nummer von eurer Jahresmarke. Achtung, beim Wechsel der Stilrichtung werden Prüferlizenzen verfallen.
Nach der Anmeldung kommt eine Bestätigungsmail, die an den jeweiligen Stilrichtungsreferenten des Landes weitergeleitet werden muss; in unserem Fall siehe KDNW-Übersicht. Danach muss rechtzeitig die Prüfungsgebühr von 150 Euro an den DKV überwiesen werden. Achtung, bei unentschuldigter Abwesenheit wird die Prüfungsgebühr erneut fällig!
Selbstverständlich braucht ihr den Karatepass und über die Vorbereitungszeit lückenlose Jahresmarken bei der Prüfung. Bei Bestehen bekommt ihr eine Urkunde im DIN A3 Format ausgehändigt (holt euch z.B. in der Post ein Transportrohr aus Pappe, um sie sicher transportieren zu können).
Prüfungsordnungen
Jede Stilrichtung im DKV hat eine Prüfungsordnung (PO), in der Details zu den Prüfungsinhalten beschrieben sind. Unter anderem sind Shotokan und stiloffenes Karate (SOK) zwei Stilrichtungen im DKV, über die Shotokan-basiertes Karate geprüft werden kann. Weitere wären Koshinkan, JKA Shokukai, Shoto-ryu und Kyusho-Jitsu - es gibt nicht das Shotokan.
Die Wahl der PO hängt vom ausgesuchten Prüfer (durch dessen Lizenzen) und von den persönlichen Vorlieben ab, denn die POs unterscheiden sich inhaltlich voneinander. Mit den Prüfern sollte daher immer im Voraus die Prüfung besprochen werden; insbesondere ist bei Eigeninitiative wichtig, frühzeitig alle Fakten zu sammeln und Fragen zu klären, um sich optimal vorbereiten zu können. Idealerweise handelt es sich bei Trainer und Prüfer um dieselbe Person.
Vergleich der Prüfungsordnungen
Überblick zur SOK-PO:
- Die vorgegebene Kata bildet thematisch den Prüfungsrahmen.
- Es gibt einen Pflichtteil (Kata mit zugehörigem Kihon) und einen Wahlteil (entweder Bunkai oder Turnier-Kumite oder Selbstverteidigung) zu zeigen.
- Vorige Inhalte müssen weiter beherrscht werden.
Durch den freien Prüfungsrahmen stehen die Umsetzungsdetails zur Gestaltung offen. Das Programm soll die Stärken des Prüflings hervorheben und sollte zunehmend von diesem selbst gestaltet werden. Dadurch befasst sich der Prüfling zunehmend selbstständiger und kreativer mit Karate.
Überblick zur Shotokan-PO:
- Die Ausführung der Techniken richtet sich nach den JKA-Büchern “Karate-Do” und “Karate Perfekt” (Englisch: “Best Karate”) von Nakayama
- Kihon und traditionelles 5/3/1-Schritt Kumite sind vorgegeben.
- Ab Gelbgurt muss eine vorgegebene Kata gezeigt werden.
- Ab Grüngurt müssen alle vorherigen Katas beherrscht werden.
- Ab 1. Kyu wird eine Prüfungskata aus einer vorgegebenen Menge gewählt.
- Ab Grüngurt werden Bunkai zur aktuellen Kata und Selbstverteidigung aus dem Kihon-Programm geprüft. Diese sind nicht näher spezifiziert und müssen (vorher) passend ausgearbeitet worden sein.
- Freies Kumite wird ab dem braunen Gürtel geprüft.